Wir haben Versorgungsempfänger für welche wir Beiträge an die Krankenkasse abführen.
Nun ist bei einem Versorungsbezugsempfänger aufgefallen, das wir den Beitrag zur Pflegeversicherung so abgeführt haben, als ob Sie kinderlos ist.
Dabei hat Sie ( Jahr 1945) schon immer Kinder/ Beiträge werden seit dem Jahr 2020 abgeführt.
Frage wie kann Sich die Versorgungsbezugsempfängerinen die zuviel gezahlten Beiträge zur Pflegeversicherung erstatten lassen?