Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen bzw. nach Rententeintritt erhalten einige Mitarbeiter monatliche Versorgungsbezüge von uns. Bisher haben wir diese Leistungen nach den individuellen Steuermerkmalen abgerechnet bzw. wenn wir keine Informationen hatten nach Steuerklasse 6 abgerechnet. Da es sich nur um geringe Versorgungsbezüge handelt, sind hier keine oder nur geringe Steuerbeträge angefallen. Bisher haben wir keine Unterschiede gemacht, ob die Rentner ihren Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland haben. Wir möchten hier keinen Fehler machen und haben deshalb mal alle Rentner mit Wohnort im Ausland selektiert. Muss ich bei diesen den Mitarbeitern nach den "deutschen" Steuermerkmalen besteuern oder gibt es hier andere Regelungen? Es betrifft folgende Länder:
-Frankreich
-Österreich
-Schweden
-Schweiz
-Kroatione
-Italien
-Spanien
-USA
Vielen Dank.