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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Versorgungsbezieher

    Guten Tag,

    wir überprüfen gerade die SV Schlüssellung unserer Versorgungsbezier und benötigen Ihre fachliche Bestätigung.

    Mitarbeiter, die eine gesetzliche Altersrente beziehen und von uns eine monatliche Pensionen als Versorgungsbezug erhalten, müssen mit dem PGS 119 geschlüsselt werden.

    Welche Beitragsgruppenschlüssel müssen bei gesetzlich-, freiwillig-gesetzlich und privatversicherten Versorgungsbeziehern hinterlegt werden?

    Danke für ihre Unterstützung.


     

  • 02
    RE: Versorgungsbezieher

    Hallo Ultinon,
     
    wir unterstellen in Ihrem Sachverhalt, dass es sich bei den Versorgungsbeziehern um weiterbeschäftigte Altersvollrentner handelt, welche ein Beschäftigungsverhältnis oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausüben.
     
    Hierbei ist zu unterscheiden, ob eine Altersrente vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen wird.  
     
    Bei Personen, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind ab diesem Zeitpunkt der Personengruppenschlüssel „119“ und bei bestehender Krankenversicherungspflicht der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ zu verwenden. Sofern eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht, lautet der Personengruppenschlüssel ebenfalls „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel (bei Nutzung des Firmenzahlerverfahrens „9321“). Hierbei ist zu beachten, dass in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz zur Anwendung kommt. Bei privat Krankenversicherten lautet der Personengruppenschlüssel „119“ und der Beitragsgruppenschlüssel „0320“.
     
    Bei Personen hingegen, welche eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen, lautet bei bestehender Krankenversicherungspflicht der zu verwendende Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Sofern eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgrund Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht, lautet der Personengruppenschlüssel ebenfalls „120“ und der Beitragsgruppenschlüssel „9111“. Auch hier ist in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz zu hinterlegen. Bei privat Krankenversicherten lautet der Personengruppenschlüssel „120“ und der Beitragsgruppenschlüssel „0110“.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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