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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Versicherungsstatus Praktikum für FOS

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mandant beschäftigt einen Praktikanten für ein Jahr, der die 11. Klasse beendet hat und sich das Praktikum im Nachgang für den FOS-Abschluss anerkennen lassen möchte (Standort Hessen). Er bekommt eine Vergütung größer Geringfügigkeit. Unserer Auffassung nach ist er SV-pflichtig mit BGS 1111. Bei der Personengruppe waren wir uns unsicher, 101?


    Weiterhin ist der Praktikant aktuell über die Familie privat versichert. Unserer Auffassung nach muss er für die Beschäftigung zwingend gesetzlich versichert sein (unabhängig vom Beibehalt einer etwaigen Anwartschaft für die spätere Fortsetzung der PKV). Können Sie dies bestätigen?


    Für Ihre Unterstützung danken wir!


    Mit freundlichen Grüßen

    C. Volz

  • 02
    RE: Versicherungsstatus Praktikum für FOS

    PS: bei einer Versicherungspflicht in der GKV: besteht die Option der Befreiung zugunsten der PKV? Der Praktikant möchte den Status PKV unbedingt beibehalten.

  • 03
    RE: Versicherungsstatus Praktikum für FOS

    Guten Tag,
     
    am sozialversicherungsrechtlichen Status von Schülern der einjährigen Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife ändert sich zunächst nichts. Teilnehmer am einjährig gelenkten Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife unterliegen, sofern das Praktikum im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, - unabhängig von einer Vergütung – der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nur wenn bei einem derartigen Praktikum ein Arbeitsentgelt bezogen wird, besteht darüber hinaus Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung.
     
    Wir stimmen Ihnen insofern zu, dass die Anmeldung Sozialversicherungspflichtig in allen Zweigen mit der Beitragsgruppe 1111 zu erfolgen hat. Die Personengruppe ist aus unserer Sicht die VA 105, da geplant ist das Praktikum als Zulassung zur Fachhochschulreife anerkennen zu lassen. Insofern liegen die Voraussetzungen eines Vorpraktikums vor.
     
    Der Praktikant ist bei einer wählbaren gesetzlichen Krankenkasse anzumelden, eine Befreiungsmöglichkeit ist nicht gegeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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