Zum 01.12.2025 wird eine Fachkraft eingestellt mit 6 Wochenstunden, ab 01.01.2026 erhöht sich die Arbeitszeit auf 39 Wochenstunden. Der Arbeitsvertrag ist befristet bis 28.02.2026.
Es handelt sich um eine Studentin, bis 31.03.2026 als VZ-Studentin immatrikuliert.
Danach beginnt sie voraussichtlich das Referendariat.
Es handelt sich um eine Tätigkeit nicht länger als 3 Monate. (Im Dezember liegt sie auch über der Geringfügigkeitsgrenze). Liegt hier eine kurzfristige Beschäftigung vor? Liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn ihr Lebensunterhalt während des Studiums von den Eltern finanziert wurde?
Wie ist die Mitarbeiterin sozialversicherungspflichtig zu erfassen?