Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist zum 31.12.2024 ausgeschieden und sie noch eine Rückforderung (Minusstunden) bei uns offen. Sie bekommt im Mai noch ein Leistungsentgelt für den Bewertungszeitraum 2024 ausbezahlt. Wir würden die Rückforderung mit dem Leistungsentgelt verrechnen. Dies wäre doch möglich oder?
Vielen Dank für die Rückmeldung.