Expertenforum - Verrechnung Rückforderung mit Leistungsentgelt

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  • 01
    Verrechnung Rückforderung mit Leistungsentgelt

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns ist zum 31.12.2024 ausgeschieden und sie noch eine Rückforderung (Minusstunden) bei uns offen. Sie bekommt im Mai noch ein Leistungsentgelt für den Bewertungszeitraum 2024 ausbezahlt. Wir würden die Rückforderung mit dem Leistungsentgelt verrechnen. Dies wäre doch möglich oder?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Verrechnung Rückforderung mit Leistungsentgelt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine Verrechnung bzw. Aufrechnung kommt hinsichtlich des unpfändbaren Teils der Vergütung Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin nicht in Betracht. Die Aufrechnung bzw. Verrechnung darf also nicht in die pfändungsfreie Vergütung der Arbeiterin eingreifen. Sollte die Mitarbeiterin zwischenzeitlich Vergütung bei einem anderen Arbeitgeber erzielen, ist diese Vergütung für die Ermittlung der Pfändungsfreigrenze zu berücksichtigen.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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