Expertenforum - Verrechnung Fehlstunden bei Austritt

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  • 01
    Verrechnung Fehlstunden bei Austritt

    Kann man beim Ende einer Beschäftigung Fehlstunden mit Urlaubsansprüchen verrechnen?

  • 02
    RE: Verrechnung Fehlstunden bei Austritt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Grundsätzlich ist dies einseitig nicht möglich. Die Fehlstunden sind bereits in der Vergangenheit entstanden, der Urlaub kann nur für die Zukunft gewährt werden. Wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, kann jedenfalls für den über den gesetzlichen Urlaub hinausgehenden vertraglichen Urlaub vereinbart werden, dass die Fehlstunden mit den noch offenen Urlaubsansprüchen verrechnet werden.


    Ist das Arbeitsverhältnis bereits beendet, kann ein auf Geld gerichteter Anspruch auf Ausgleich von Fehlstunden mit dem Urlaubsabgeltungsanspruch aufgerechnet werden. Allerdings ist hier zu prüfen, ob tatsächlich ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich der Fehlstunden besteht. Zudem muss trotz der Aufrechnung die Pfändungsfreigrenze beachtet werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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