Expertenforum - verpflichtendes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

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  • 01
    verpflichtendes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

    Ist es korrekt, dass Studierende, die ein verpflichtendes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt absolvieren, nicht im Entgeltabrechnungsprogramm mit PG 190 erfasst werden müssen, und somit keine An- und Abmeldung erstellt wird ?

    Wie erfolgt der Nachweis zur Unfallversicherung ?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

  • 02
    RE: verpflichtendes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt

    Hallo Problemlöserin Lohn,
     
    ein in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei.
     
    Da in Ihrem Fall kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
     
    Wie der Nachweis zur Unfallversicherung in einem solchen Fall zu erfolgen hat, sollte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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