Ist es korrekt, dass Studierende, die ein verpflichtendes Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt absolvieren, nicht im Entgeltabrechnungsprogramm mit PG 190 erfasst werden müssen, und somit keine An- und Abmeldung erstellt wird ?
Wie erfolgt der Nachweis zur Unfallversicherung ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!