Hallo zusammen,
eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand:
muss der Betrag des Verpflegungsmehraufwand, den wir an unsere Mitarbeitenden auszahlen,
unter Ziff. 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit,
der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Oder reicht es das auf der Lohnsteuerbescheinigung Kennzeichen M eingetragen ist.
Danke vorab.