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  • 01
    Verpflegungsmehraufwand

    Hallo zusammen,


    eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand:

    muss der Betrag des Verpflegungsmehraufwand, den wir an unsere Mitarbeitenden auszahlen,

    unter Ziff. 20 Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit,

    der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?


    Oder reicht es das auf der Lohnsteuerbescheinigung Kennzeichen M eingetragen ist.


    Danke vorab.

     

  • 02
    RE: Verpflegungsmehraufwand

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in jedem Fall ist "M" einzutragen.


    Die Angabe der Beträge in Nr. 20 der Lohnsteuerbescheinigung erfolgt zusätzlich, sofern nicht das Betriebsstätten-Finanzamt gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Ausnahmen zugelassen hat.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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