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  • 01
    Verpflegungsmehraufwand Berufsschule

    Da wir mit unseren Azubis in diesem Jahr sehr zufrieden waren, möchten wir diesen für die Tage in der Berufsschule, die Verpflegungsmehraufwandspauschale auszahlen. Da die Berufsschule zwar wöchentlich aber nur an ein oder zwei Tagen stattfindet, dürfte die 3-Monats-Regelung keine Anwendung finden. Zudem ist es auch nicht die 1. Tätigkeitsstätte, so dass wir hier kein Problem bezüglich der Steuerfreiheit sehen. Ist dies richtig ?

  • 02
    RE: Verpflegungsmehraufwand Berufsschule

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wie von Ihnen vermutet, kann (bei maximal zwei Tagen wöchentlicher Ausbildung in der Berufsschule) der Verpflegungsmehraufwand steuerfrei erstattet werden.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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