Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem unseren Mandanten sind 2 Herren beschäftigt, die seit 01.09.2021 und bis 31.08.2023 nach Tschechien mit einer A1-Bescheinigung entsandt wurden.
Der Arbeitgeber wurde gerne die Arbeitnehmer weiterhin dort beschäftigen; welche Möglichkeiten gibt es dafür?
- Kann eine weitere A1-Bescheinigung nahtlos an die vorherige beantragt werden oder soll eine Pause dazwischen liegen? Wenn Pause, wie lange soll diese sein?
- Ich habe gelesen, es gäbe noch die Möglichkeit, eine Verlängerung der Entsendung, eine sogenannte Ausnahmevereinbarung, über die DVKA zu beantragen? Ist das korrekt? Können Sie mir dazu Näheres erläutern?
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Sintes Mus