Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Mandant hat 3 Arbeitnehmer, 2 davon sind seit 01.09.21 bis 31.08.23 nach Tschechien mit einer A1-Bescheinigung entsandt.
Der Arbeitgeber würde gerne die Aufenthalt der Arbeitnehmer dort verlängern. Welche Möglichkeiten stehen ihm dafür zur Verfügung:
- kann eine neue A1-Bescheinigung nahtlos an eine andere, die bereits die 24 Monate ausgereizt hat, beantragt werden? oder soll eine Pause angelegt werden? Wenn eine Pause notwendig ist, wie lange soll diese sein?
- Ich habe gelesen, es gäbe die Möglichkeit über die DVKA eine Verlängerung zu beantragen; eine sogenannte Ausnahmevereinbarung. Könnten Sie mir näheres dazu erläutern?
Vielen Dank und viele Grüße,