Liebes Team,
der Fall: Mitarbeiter scheidet aus und kauft seine Datenverarbeitungsgeräte inkl Zubehör dem Arbeitgeber ab. Der Kaufpreis liegt aber unter dem aktuellen Marktwert, so dass ein geldwerter Vorteil entsteht.
Steht es dem Arbeitgeber nun vollkommen frei, ob er die Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis (1) individuell versteuert (2) nach 37b versteuert oder (3) mit 25% pauschal versteuert oder gibt es hier Kriterien, die angesetzt werden müssen?