Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zum Thema Verjährung.
Solange wir Beiträge nicht abgeführt haben, komme ich zurecht. Wir haben jetzt aber einen Fall, bei dem in der PV der Beitragssatz für Kinderlose vorgegeben wurde, es lag aber eine Geburtsurkunde vor. Die falsche Verschlüsselung wurde von uns bereits im Jahr 2002 so vorgenommen. Da es sich hier um eine Gutschrift für die Person handelt, bin ich mir nicht sicher, welche Verjährungsfrist ich hier anwenden muss.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Ch. Kolter-Bekker