Expertenforum - Vergütung im Praktikum

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Vergütung im Praktikum

    Wir haben eine Bewerbung für ein mehrmonatiges Praktikum einer wissenschaftlichen Absolventin - welche gemäß ihres Studienabschlusses unter die Mindestlohn-Pflicht fallen würde. Nun ist es so, dass sie ein Stipendium für ein drei bis zwölfmonatiges Praktikum erhalten hat. Sind wir in dem Fall trotzdem mindestlohnpflichtig oder müssen wir aufgrund des Stipendiums kein Gehalt bezahlen? Ich freue mich über eine Rückmeldung!

  • 02
    RE: Vergütung im Praktikum

    Sehr geehrte Frau Gonsior,
     
    Ihre Frage zur Mindestlohnpflicht betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ oder „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Vergütung im Praktikum

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Meines Erachtens nach ist das Stipendium nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen.


    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind grundsätzlich alle Zahlungen des Arbeitgebers, die als Gegenleistung für die erbrachte Arbeit vom Arbeitgeber geleistet werden, auf den Mindestlohn anrechenbar. Bei dem Stipendium handelt es sich aber nicht um eine solche im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Leistung des Arbeitgebers. Das Stipendium wird – wohl – von dritter Stelle erbracht, damit die Mitarbeiterin ihrer weiteren wissenschaftlichen Ausbildung nachgehen kann. Das Stipendium ist daher entkoppelt von der tatsächlichen Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin und wird nicht als Vergütung für erbrachte Tätigkeit gezahlt.


    Vor diesem Hintergrund kommt eine Anrechnung nicht in Betracht. Das heißt, Sie müssten jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn in voller Höhe als Arbeitgeber zahlen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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