Hallo liebe SV Experten,
in der vom 01.01.2024 datierten aktuellen Fassung der EEL Verfahrensbeschreibung ergeben sich einige Rückfragen, wo Ihre Einschätzung / Expertise durchaus von Vorteil ist:
1.) bei 3.5.6 Nettoarbeitsentgelt wird bei Bezügen mit Sachbezügen (also z.B. PKW , Job-Bike, ..) darauf verwiesen, dass das Netto wie folgt zu ermitteln ist:
"....ein Bruttoarbeitsentgelt erhält, in welchem Sachbezüge enthalten sind (hierbei ist das
Nettoarbeitsentgelt fiktiv aus Geldleistungen und Sachbezügen zu ermitteln)..."
Wie ist der Satz in Klammern zu interpretieren? Ist als Netto in der EEL Bei Krankengeld z.B. bei Firmen PKW dann folgendes zu bescheinigen?!
Brutto Gehalt 3000 Euro Brutto + Geldw. Vorteil 1% Regelung 400 € = Gesamtbrutto 3.400 Euro
ergibt ein ..
Netto 2.000 Euro - Geldw. Vorteil 400 Euro = Auszahlungsbetrag an MA 1.600 Euro
Ist in der EEL als Netto somit 2.000 Euro oder 1.600 Euro zu bescheinigen? (..mit Bezug auf den o.g. Halbsatz in der Klammer)
2.) 3.5.5 Bruttoarbeitsentgelt = hier wird immer wieder vom SV-Pflichtigen Entgelt gesprochen, gleichzeitig ist es aber nicht auf die BBG zu kürzen. Welches Brutto ist demnach bei folgendem Beispiel zu melden:
Brutto 8000 Euro
geldw. Vorteil PKW 1% 500 Euro (wird während Krankheit weitergefahren)
geldw. Vorteil Job-Bike 11 Euro (wird während Krankheit weitergenutzt)
Abzug Leasingrate Job-Bike 250 Euro (wird während Krankheit weitergenutzt)
Gesamtbrutto 8261 Euro
=> ist hier 8261 Euro zu melden, 5512,50 Euro (BBG KV 2025) oder mit Verweis auf, sh. unten 2 Absätze aus 3.5.5, lediglich 8000 Euro ?
"Es ist das Bruttoarbeitsentgelt zu melden, das ohne Abzug eines beitragsfrei umgewandelten
laufenden Arbeitsentgelt (z.B. zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung) erzielt worden
wäre" => gehört hier Job-Bike Leasingraten-Umwandlung auch dazu? (ist zwar keine BAV, aber auch beitragsfrei)
"....Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, welches
während Fehlzeiten (vgl. 3.8 „Datenbaustein DBAW – Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt“)
gezahlt wird (z.B. betrieblicher PKW oder Dienstwohnung während eines Krankengeldbezuges),
bleibt unberücksichtigt."
3.) 3.5.19 Einmalzahlungen
sind hier nur beitragspflichtige (bezogen auf KV BBG oder RV BBG?) Einmalzahlungen der letzten 12 Monate zu bescheinigen? Folglich ist bei einem RV Übergrenzer hier immer 0 Euro zu bescheinigen, selbst wenn er Einmalzahlungen (UG, WG, Bonus, ...) erhalten hat, korrekt?
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen zu den obigen 3 Fragen,
VG
TOM_MGG