Expertenforum - Verfahrensbeschreibung EEL Krankengeld / Fragen

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  • 01
    Verfahrensbeschreibung EEL Krankengeld / Fragen

    Hallo liebe SV Experten,

    in der vom 01.01.2024 datierten aktuellen Fassung der EEL Verfahrensbeschreibung ergeben sich einige Rückfragen, wo Ihre Einschätzung / Expertise durchaus von Vorteil ist:

    1.) bei 3.5.6 Nettoarbeitsentgelt wird bei Bezügen mit Sachbezügen (also z.B. PKW , Job-Bike, ..) darauf verwiesen, dass das Netto wie folgt zu ermitteln ist:

    "....ein Bruttoarbeitsentgelt erhält, in welchem Sachbezüge enthalten sind (hierbei ist das

    Nettoarbeitsentgelt fiktiv aus Geldleistungen und Sachbezügen zu ermitteln)..."

    Wie ist der Satz in Klammern zu interpretieren? Ist als Netto in der EEL Bei Krankengeld z.B. bei Firmen PKW dann folgendes zu bescheinigen?!

    Brutto Gehalt 3000 Euro Brutto + Geldw. Vorteil 1% Regelung 400 € = Gesamtbrutto 3.400 Euro

    ergibt ein ..

    Netto 2.000 Euro - Geldw. Vorteil 400 Euro = Auszahlungsbetrag an MA 1.600 Euro

    Ist in der EEL als Netto somit 2.000 Euro oder 1.600 Euro zu bescheinigen? (..mit Bezug auf den o.g. Halbsatz in der Klammer)

    2.) 3.5.5 Bruttoarbeitsentgelt = hier wird immer wieder vom SV-Pflichtigen Entgelt gesprochen, gleichzeitig ist es aber nicht auf die BBG zu kürzen. Welches Brutto ist demnach bei folgendem Beispiel zu melden:

    Brutto 8000 Euro

    geldw. Vorteil PKW 1% 500 Euro (wird während Krankheit weitergefahren)

    geldw. Vorteil Job-Bike 11 Euro (wird während Krankheit weitergenutzt)

    Abzug Leasingrate Job-Bike 250 Euro (wird während Krankheit weitergenutzt)

    Gesamtbrutto 8261 Euro

    => ist hier 8261 Euro zu melden, 5512,50 Euro (BBG KV 2025) oder mit Verweis auf, sh. unten 2 Absätze aus 3.5.5, lediglich 8000 Euro ?

    "Es ist das Bruttoarbeitsentgelt zu melden, das ohne Abzug eines beitragsfrei umgewandelten

    laufenden Arbeitsentgelt (z.B. zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung) erzielt worden

    wäre" => gehört hier Job-Bike Leasingraten-Umwandlung auch dazu? (ist zwar keine BAV, aber auch beitragsfrei)

    "....Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, welches

    während Fehlzeiten (vgl. 3.8 „Datenbaustein DBAW – Abwesenheitszeiten ohne Arbeitsentgelt“)

    gezahlt wird (z.B. betrieblicher PKW oder Dienstwohnung während eines Krankengeldbezuges),

    bleibt unberücksichtigt."

    3.) 3.5.19 Einmalzahlungen

    sind hier nur beitragspflichtige (bezogen auf KV BBG oder RV BBG?) Einmalzahlungen der letzten 12 Monate zu bescheinigen? Folglich ist bei einem RV Übergrenzer hier immer 0 Euro zu bescheinigen, selbst wenn er Einmalzahlungen (UG, WG, Bonus, ...) erhalten hat, korrekt?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzungen zu den obigen 3 Fragen,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Verfahrensbeschreibung EEL Krankengeld / Fragen

    Guten Tag,

    wir geben Ihnen, da die Recherchen zu Ihrer Fragestellung noch nicht abgeschlossen sind, diese Zwischennachricht und bitten um Verständnis, dass wir die üblichen 24 Stunden nicht einhalten können.

    Wir kommen sobald wie möglich auf Ihr Anliegen zurück.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Verfahrensbeschreibung EEL Krankengeld / Fragen

    Guten Tag,

    zuerst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.

    Wir haben uns an Ihren Angaben und Praxisbeispielen orientiert und geben hierzu folgende Einschätzung aus Sozialversicherungssicht ab:
     
    zu 1.)
    Sind im Bruttoarbeitsentgelt Sachbezüge enthalten, ist das Nettoarbeitsentgelt fiktiv aus Geldleistungen und Sachbezügen zu ermitteln. Das heißt, der geldwerte Vorteil des Sachbezugs ist zum Bruttoarbeitsentgelt hinzuzurechnen (Geldleistung + geldwerter Vorteil). Das aus diesem Gesamtbrutto-Entgelt ermittelte Nettoarbeitsentgelt ist in der Entgeltbescheinigung EEL anzugeben. Ein Abzug des geldwerten Vorteils vom Nettoarbeitsentgelt erfolgt nicht.
     
    Zu 2.)
    In der Entgeltbescheinigung EEL wird das Bruttoarbeitsentgelt nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt. Beim Bruttoarbeitsentgelt ist grundsätzlich das unbegrenzte Arbeitsentgelt anzugeben; eine Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze erfolgt erst bei der Krankengeldberechnung durch die Krankenkasse.
     
    Beim Job-Bike im Rahmen einer Gehaltsumwandlung mit geldwertem Vorteil können die Eigenanteile des Nutzers direkt vom Lohn eingehalten werden. Anders als bei zusätzlicher Altersvorsorge, vermindert sich das zu berücksichtigende Bruttoentgelt. In der Entgeltbescheinigung EEL wird demnach nur das um die Leasingrate verminderte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bescheinigt.
     
    Zu 3.)
    Bei den Einmalzahlungen ist jeweils der in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit KV-pflichtige bzw. RV-pflichtige Teil der Einmalzahlung zu berücksichtigen. Waren die Einmalzahlungen aufgrund einer Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze nur zum Teil beitragspflichtig, so ist nur der entsprechende beitragspflichtige Teil zu bescheinigen. Sofern für die geleisteten Einmalzahlungen keine Beitragspflicht bestand, bleiben diese außer Acht.
     
    Wir hoffen, wir konnten hiermit eine hilfreiche Einschätzung abgeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

     

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