Guten Tag,
eine MA eines Mandanten hatte bisher laut Zusatzvereinbarung einen Anspruch auf einen Dienstwagen bis zu einer gewissen Höhe. Nun wurde der Dienstwagen im Oktober zurückgegeben und sie hat keinen neuen erhalten.
Aus diesem Grund fordert sie einen Ersatz in Form von Gehalt.
Bisher lag die 1% versteuerung des Bruttolistenpreis für private Nutzung bei 464,00 € und diemit 0,03% pauschalversteuerten Fahrten Wohnung Arbeit bei 167,04 € , also ein geldwerter Vorteil von 631,04 €.
Diesen Betrag würde der AG jetzt zusätzlich als laufenden Lohn zahlen. Aber die AN meint es müsste deutlich mehr sein, da der AG ja Versicherungen , KFZ-Steuer und laufende Betriebskosten wie Benzin, Reifenwechsel etc. auch übernommen hätte.
Sind diese Dinge nicht in dem geldwerten Vorteil bereits bewertet und sozusagen abgegolten worden? Dafür wird doch die Bewertung mit dem Bruttolistenpreis vorgenommen, oder habe ich das falsch verstanden?
Muss mehr bezahlt werden ?
Es wäre gut, wenn Sie mir dies einmal erklären könnten. Gerne neben dem Steuerrecht auch aus sicht des Arbeitsrechts.
Herzlichen Dank im Voraus.