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  • 01
    Verdienstbescheinigung und Anmeldung Beschäftigungsbeginn (am 1. Tag arbeitsunfähig krank)

    Sehr geehrtes Expternteam,


    ein Auszubildender ist am ersten Arbeitstag (nur an diesem) krank. Ab wann erfolgt die Anmeldung mit Meldegrund 10?

    Wie wird das Krankengeld berechnet (Basis)? Nehmen wir für das Krankengeld die aktuelle Ausbildungsvergütung und falls ja, gibt es eine andere Möglichhkeit der Mitteilung des Verdienstes als über EEL, da systemtechnisch keine Verdienstbescheinigung in dieser Konstellation erstellt werden kann.


    Vielen Dank im Voraus.

    Freundliche Grüße

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Verdienstbescheinigung und Anmeldung Beschäftigungsbeginn (am 1. Tag arbeitsunfähig krank)

    Hallo Personalabteilung (PA),

    die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse beginnt nach § 186 Abs. 1 SGB V mit dem Tage des Eintritts in das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisverhältnis.

    Kann ein Auszubildender seine Ausbildung wegen Arbeitsunfähigkeit nicht aufnehmen, so wird zunächst kein versicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis begründet. Aufgrund der fehlenden Versicherungspflicht besteht zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Krankengeld aus dem Ausbildungsverhältnis. Eine Entgeltbescheinigung ist demzufolge nicht zu übermitteln.

    Der Eintritt der Versicherungspflicht verschiebt sich somit entweder auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit bzw. auf den Zeitpunkt, ab dem der Auszubildende erstmals Anspruch auf die Ausbildungsvergütung hat.

    Die Anmeldung ist in Ihrem Fall zum Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme am Folgetag an die zuständige Krankenkasse zu übermittelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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