Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zu folgendem Sachverhalt Fragen:
· Ein/e Mitarbeiter/in ist seit 03/2024 in 2025 im Krankengeldbezug, die Krankengeldzahlung endete am 25.06.2025.
· Die Versicherungspflicht würde daher bei der Krankenkasse am 25.07.2025 (4 Wochen Karenzzeit) enden.
· Eine befristete Erwerbsminderungsrente begann rückwirkend am 01.01.2025, die Mitteilung darüber erfolgte im Juli 2025 an Mitarbeiter/in und Arbeitgeber, Austritt aus dem Unternehmen daher laut Tarifvertrag zum 31.07.2025.
Im April kamen folgende Beträge zur Auszahlung:
- Einmalbezug erfolgsabh. Vergütung: 2.853,24
- sonst. Einmalzahlung: 4.000,00€
Im Juli kamen folgende Beträge zur Auszahlung:
- Einmalbezug Verg. Austritt: 885,27€
- Einmalbezug Weihnachtsgeld : 2.213,17€
- Einmalbezug Urlaubsabgeltung: 6.118,00€
Folgende Fragen ergeben sich:
1. Wie und in welcher Höhe sind die o.g. Bezüge in den entsprechenden Abrechungszeiträumen zu verbeitragen?
2. Welche DEÜV-Meldungen müssen für 2025 übermittelt werden.
Vielen dank für Ihre Mühen - sollten noch Angaben zur Aufklärung erforderlich sein stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Brase