Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Mitarbeitenden sollen künftig eine Sonderzulage i.H.v. € 25,00/Schicht erhalten, wenn sie produktionsbedingte Zusatzschichten leisten.
Dies ist in einer Betriebsvereinbarung verankert. Die 25,00 € Sonderzulage werden zusätzlich zu Samstag/Sonntag/Feiertagszuschlägen gezahlt.
Die Sonderzulage wird - da in Abhängigkeit von Erfordernis der Zusatzschichten - voraussichtlich nicht monatlich gezahlt werden, also eher unregelmäßig. Eine vorausschauende Betrachtung ist aber nicht durchführbar und hängt von den unkalkulierbaren Marktgeschehen ab.
Als Beispiel für das laufende Jahr:
von Januar - Juli gab es keine Zusatzschicht
August - November jeden Monat 1 - 2 Zusatzschichten.
Nun zu unserer Frage, bei der wir Ihre Expertise benötigen: Wie ist die Sonderzulage in der Abrechnung sv-rechtlich zu bewerten?
Als Einmalbezug oder als laufender Bezug?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung und viele Grüße
Payroll_HR_2024