Hallo zusammen,
unser Beschäftigter hat bei uns eine unbezahlte Beurlaubung vom 16.09.2025 bis zum 14.09.2026 bewilligt bekommen. In dieser Zeit wurde er als Beamter auf Widerruf ernannt, da er ein Referendariat als Fachlehrer absolviert. Wir werden den Mitarbeiter in diesem Zeitraum nicht als "Privatversicherten" melden, da wir ihn aufgrund der unbezahlten Beurlaubung bereits abgemeldet haben.
Es stehen jedoch künftige Einmalzahlungen (u.a. Jahressonderzahlung) während der unbezahlten Beurlaubung beim Mitarbeiter an. Hier stellt sich die Frage, wie wir diese sozialversicherungsrechtlich zuordnen müssen: Soll die Zahlung dem Monat zugeordnet werden, in dem er zuletzt sozialversicherungspflichtig war, oder dem Monat, in dem die tatsächliche Auszahlung erfolgt? Ich tendiere zur letzteren Variante und das es weiterhin sozialversicherungspflichtig zu versichern wäre.
Vielen Dank für die Bearbeitung!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen