Der Arbeitgeber lädt wegen der Verabschiedung und Ausscheidens eines Mitarbeiters (Eintritt in die Rente) alle Arbeitnehmer des Betriebes zu einem Essen ein.
Nach meinen bisherigen Recherchen handelt es sich hier um keine Betriebsveranstaltung, sondern um eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen (und damit steuerfreien) Interesse des Arbeitgebers, wenn die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer die hierfür geltende Freigrenze von 110,00 € je teilnehmende Person nicht übersteigen.
In unserem Fall haben wir die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die Ehegatten sämtlicher Mitarbeiter mit einlädt, also nicht nur die Ehefrau des ausscheidenden Arbeitnehmers, sondern von allen Mitarbeitern. Die Kosten Kopf belaufen sich auf 75,59 € und wären somit innerhalb der Freigrenze von 110,00 €.
Die Frage lautet: Müssen die Kosten für die Ehegatten den jeweiligen Arbeitnehmern zugeordnet werden, was zu einem Überschreiten der Freigrenze führt, oder geht es ausschließlich um die Anzahl der teilnehmenden Personen (nach Köpfen).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung