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  • 01
    Verabschiedung eines Mitarbeiters aber keine Betriebsveranstaltung

    Der Arbeitgeber lädt wegen der Verabschiedung und Ausscheidens eines Mitarbeiters (Eintritt in die Rente) alle Arbeitnehmer des Betriebes zu einem Essen ein.

    Nach meinen bisherigen Recherchen handelt es sich hier um keine Betriebsveranstaltung, sondern um eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen (und damit steuerfreien) Interesse des Arbeitgebers, wenn die Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer die hierfür geltende Freigrenze von 110,00 € je teilnehmende Person nicht übersteigen.


    In unserem Fall haben wir die Besonderheit, dass der Arbeitgeber die Ehegatten sämtlicher Mitarbeiter mit einlädt, also nicht nur die Ehefrau des ausscheidenden Arbeitnehmers, sondern von allen Mitarbeitern. Die Kosten Kopf belaufen sich auf 75,59 € und wären somit innerhalb der Freigrenze von 110,00 €.

    Die Frage lautet: Müssen die Kosten für die Ehegatten den jeweiligen Arbeitnehmern zugeordnet werden, was zu einem Überschreiten der Freigrenze führt, oder geht es ausschließlich um die Anzahl der teilnehmenden Personen (nach Köpfen).


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

     

  • 02
    RE: Verabschiedung eines Mitarbeiters aber keine Betriebsveranstaltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die geschilderte Konstellation gilt LStR 19.3 Abs. 2 Nr. 3, wonach „übliche Sachleistungen des Arbeitgebers aus Anlass … der Verabschiedung eines Arbeitnehmers“ nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, wenn die Aufwendungen je Teilnehmer 110 Euro umsatzsteuer-brutto nicht übersteigen. Die Freigrenze gilt je Teilnehmer (nicht je Arbeitnehmer), ist also im angefragten Fall eingehalten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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