Expertenforum - Vater-Kind-Kur Lohnforstzahlung

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  • 01
    Vater-Kind-Kur Lohnforstzahlung

    Hallo liebes Experten-Team,

    ein Arbeitnehmer tritt eine Vater-Kind-Kur an.

    Der Arbeitnehmer ist jedoch freiwillig gesetzlich versichert. Hat er da Anspruch auf Lohnfortzahlung?


    Vielen Dank und Viele Grüße

  • 02
    RE: Vater-Kind-Kur Lohnforstzahlung

    Hallo M. Engel,
     
    Ihre Frage zum Entgeltfortzahlungsanspruch bei der Inanspruchnahme einer Vater-Kind-Kur betrifft das Arbeitsrecht. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu Fragen des Arbeitsrechts nur allgemein Stellung nehmen.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer), Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt:
     
    Nach § 9 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation stationär durchgeführt wird. Hierzu gehört auch eine Vater-Kind-Kur. Dies gilt unabhängig davon, ob die betroffene Person krankenversicherungspflichtig beschäftigt oder aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.
     
    Da Zeiten einer Vater-Kind-Kur einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne des EFZGs gleichzusetzen sind, ist es unter Umständen durchaus sinnvoll, Vorerkrankungszeiten auf ihre Anrechenbarkeit prüfen zu lassen, da - sofern der Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft ist - ein Krankengeldanspruch über die zuständige Krankenkasse besteht.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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