Sehr geehrte Damen und Herren,
leider finde ich zu diesen Themen keine bzw. widersprüchliche Informationen:
Wie ist die Berechnung von Krankengeld in einer Wertguthaben Ansparphase? - wird dies ausgehend vom verminderten, ausgezahlten und verbeitragten Entgelt der letzten 12 Monate berechnet oder ohne Berücksichtigung des Wertguthabens, also gemäss dem ausgezahlten und dem "gesparten" Entgelt gem. den geleisteten Stunden?
Die selbe Frage habe ich für die Berechnung von Arbeitslosengeld.
Weiterhin habe ich gehört, dass UV-Pflicht für das volle erdiente Gehalt bestehen würde. Demnach müsste der Beitrag während der Ansparphase für 100% geleistet werden und in der Freistellungsphase 0 sein. Ist dies korrekt?
Wie verhält es sich, wenn in die Ansparphase ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot fällt und dann Mutterschutz? Kann die Ansparphase dann weiterlaufen? Ist die Erstattung AAG beim Beschäftigungsverbot dann gem. dem verbeitragten, reduzierten Entgelt oder auch für den "gesparten" Teil?
Wird während einer Ansparphse das Mutterschaftsgeld sowie die AAG-Erstattung gem. dem reduzierten Gehalt berechnet oder gem. dem erdienten?
Können Sie uns sagen, ob Mutterschutzfristen eine Freistellungsphase unterbrechen würden?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten