Expertenforum - UV-Pflicht im Praktikum

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  • 01
    UV-Pflicht im Praktikum

    Guten Tag,


    wir haben folgenden Fall eines Kunden:


    Sie ist Jahrespraktikanten um ihren Fachhoschulabschluss zu erwerben, also absolviert sie ein vorgeschriebenes Praktikum.


    Wir zahlen ihr eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 120 €/mtl.


    Laut der Kasse ist diese sowohl sv-frei als auch uv-frei und somit:


    PGS 105


    BGS 0000


    Das Programm nimmt diese Konstellation nicht an - ist diese überhaupt korrekt? Müsste nicht eine andere PGR verwendet werden und herrscht überhaupt UV-Freiheit?


    Danke und liebe Grüße


    Frederic Louven

  • 02
    RE: UV-Pflicht im Praktikum

    Hallo Herr Louven,
     
    nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums besteht in einzelnen Bundesländern  die Möglichkeit, durch Absolvierung eines einjährigen bzw. halbjährigen Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen.
     
    Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erlangen die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
     
    In einem solchen Fall besteht bei Zahlung von Arbeitsentgelt - unabhängig von der Höhe -  Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragsgruppenschlüssel „1111“). Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung scheidet aus.
     
    Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist der Personengruppenschlüssel "105" zu verwenden. Der Arbeitgeber hat auch die Umlagen U1 (ggf.), U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zu entrichten.
     
    Eine entsprechende Bescheinigung seitens der Schule sollte zu den Entgeltabrechnungsunterlagen genommen werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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