Expertenforum - UV Jahresmeldung - Meldegrund 92

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  • 01
    UV Jahresmeldung - Meldegrund 92

    Liebes Expertenteam, wir haben eine Frage zu den jährlichen UV-Meldungen hinsichtlich Zinsen für ein Wertguthaben. Mitarbeitende können auf Bestandteile ihres Brutto-Arbeitsentgelts verzichten um dies einem Wertguthaben zuzuführen. Dieses Wertguthaben wird zu Beginn des Jahres vom Arbeitgeber verzinst. Gehört dieser Zins-Aufbau auch zu dem BG relevanten Brutto und ist somit in der UV Jahresmeldung mit aufzuführen? Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 02
    RE: UV Jahresmeldung - Meldegrund 92

    Hallo Simone06,
     
    in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind die Arbeitsentgelte der Versicherten Teil der Berechnungsgrundlagen für den Beitrag (§ 153 SGB VII).
     
    Der Begriff Arbeitsentgelt ist in allen Zweigen der Sozialversicherung einheitlich definiert:
     
    Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (§§ 14 und 17 Sozialgesetzbuch (SGB) IV und der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
     
    Zu der von Ihnen gestellten Frage, ob die sich aus dem Wertguthaben ergebende Verzinsung durch den Arbeitgeber das UV-pflichtige Arbeitsentgelt erhöht, gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Aussage der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.
     
    Daher empfehlen wir Ihnen aus Gründen der Rechtssicherheit, die zuständige Berufsgenossenschaft zu kontaktieren und von dieser eine abschließende Klärung vornehmen zu lassen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: UV Jahresmeldung - Meldegrund 92

    Liebes Expertenteam, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Nach Rücksprache mit der BG wurde uns dort mitgeteilt, dass zum uv-pflichtigen Arbeitsentgelt nur reine Bruttoentgelte zu berücksichtigen sind. Die Zinsen, die der Arbeitgeber auf ein Wertguthaben leistet, zählen demnach nicht dazu. Viele Grüße Simone

  • 04
    RE: UV Jahresmeldung - Meldegrund 92

    Hallo Simone06,

    wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung zum Sachverhalt.

    Mit freundlichen Grüßen 

    Ihr Expertenteam

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