Expertenforum - Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

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  • 01
    Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgende Fragestellung: Ein Mitarbeiter von uns hat vom 01.01.2023 bis 31.03.2023 Vollzeit gearbeitet (38,5 Std.) und eine Vergütung von 6.000 Euro erhalten. Ab dem 01.04.2023 hat er die Arbeitszeit auf 35 Std. reduziert und erhält eine Vergütung von 5.454,40 Euro. Der Mitarbeiter hat einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat (30 Tage pro Jahr). Im Zeitraum von 01.01.23 bis 31.03.23 hat der Mitarbeiter einen anteiligen Urlaubsanspruch von 7,5 Tagen erhalten aber keinen Urlaub genommen. Der Mitarbeiter möchte nun seinen restlichen Jahresurlaub nehmen und verlangt ein Urlaubsentgelt für 7,5 Tage auf Basis des Vollzeitentgeltes. Nach meinen Recherchen im Internet ist die Forderung korrekt, allerdings habe ich nichts gefunden, wie das Urlaubsentgelt für die 7,5 Tage berechnet werden soll. Wie ist die Berechnungsformel für die 7,5 Tage? Da es im Urlaubsrecht keine halben Tage gibt, muss dann das erhöhte Urlaubsentgelt für 8 Tage berechnet werden?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

    Zur Ergänzung: Der Mitarbeiter arbeitet sowohl in Vollzeit und in Teilzeit in einer 5 Tage Woche.

  • 03
    RE: Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Urlaubsentgelt setzt sich aus dem sogenannten Geldfaktor (also der durchschnittlichen Vergütung der letzten 13 Wochen) und dem Zeitfaktor (also dem Umfang der wegen des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit) zusammen.


    Bei einer dauerhaften Reduzierung der Arbeitszeit ist als sogenannter Zeitfaktor nur die bei Gewährung des Urlaubs geltende reduzierte Arbeitszeit zugrunde zu legen. Diese ausfallenden Arbeitsstunden müssen dem Mitarbeiter vergütet werden, unabhängig davon, ob es sich um (anteiligen) Urlaub handelt, der noch unter Geltung der Vollzeitbeschäftigung erworben wurde.


    Das heißt, Sie müssten ausgehend von der durchschnittlichen Vergütung in den letzten 13 Wochen ein Arbeitsentgelt je Stunde ermitteln und dies mit den 7 Stunden pro Arbeitstag multiplizieren. Das Ergebnis ist dann das Urlaubsentgelt für den bei Geltung der reduzierten Arbeitszeit in Anspruch genommenen und gewährten Urlaub.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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