Folgendes Problem beschäftigt uns intern. Eine Arbeitnehmerin (öffentlicher Dienst Kindergarten) ist aus der Elternzeit zurückgekehrt. Vor der Elternzeit hat sie Vollzeit gearbeitet, nun Teilzeit.
Im September hat sie den gesamten Resturlaub vor der Elternzeit genommen. Dies haben wir auch entsprechend erfasst. Nun stellt sich die Frage, ob der genommene Urlaub im September mit dem Monatsgehalt zu vergüten ist, welches vor der Reduzierung der Arbeitszeit erzielt wurde oder wird das neue Gehalt im Teilzeitarbeitsverhältnis festgesetzt? Müssen wir einmalig im September das erhöhte Gehalt von vor der Elternzeit zahlen?
Anspruch auf zusätzliches Urlaubsgeld besteht nicht.