Sehr geehrtes Expertenteam,
wir beschäftigen einen geringfügig Beschäftigten. Dieser arbeitet in der Regel 1 x wöchentlich bei uns. Da wir für ihn ein Arbeitszeitkonto führen, kommt es auch vor, dass er in einem Monat 10 x monatlich bei uns arbeitet und im nächsten Monat gar nicht oder nur 1 x pro Monat. Bei seiner Einstellung bin ich damals bei der Festlegung des Urlaubsanspruches von einer 1-Tage-Woche ausgegangen und habe bei ihm für ein Jahr einen Anspruch von 6 Tagen ermittelt. Jetzt verhält es sich aber ja so, dass die Arbeitstage jeden Monat verschieden sind. Unsere Mitarbeiter mit einer 5-Tage-Woche erhalten einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen/Jahr. Diese 30 Tage nehme ich immer als Basis für die Anspruchsermittlung. Für 22,5 Stunden bekommt er 450,00 € vergütet. Muss ich die Anspruchsermittlung bei unserem Minijobber nochmal überarbeiten und welche bzw. wieviel Arbeitstage lege ich für die Berechnung zu Grunde?