Hat ein Mitarbeiter während einer Aussteuerung Urlaubsanspruch und baut weiterhin Urlaub auf?
Der Mitarbeiter ist nicht arbeitsfähig und es ist nicht absehbar wann und ob er wieder arbeitsfähig sein wird.
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Hat ein Mitarbeiter während einer Aussteuerung Urlaubsanspruch und baut weiterhin Urlaub auf?
Der Mitarbeiter ist nicht arbeitsfähig und es ist nicht absehbar wann und ob er wieder arbeitsfähig sein wird.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Mitarbeiter erwirbt auch nach der Aussteuerung weiterhin Urlaubsansprüche. Voraussetzung ist insoweit lediglich der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der gesetzliche Mindesturlaub verfällt allerdings, wenn er nicht genommen werden kann, nach Ablauf von 15 Monaten (gerechnet ab Schluss des jeweiligen Urlaubsjahres). Ein etwaig darüber hinausgehender vertraglicher Urlaub kann auch im Falle von Krankheit kürzeren Verfallfristen unterliegen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Verhält es sich auch so, wenn der Mitarbeiter am Jahresende nicht darauf hingewiesen wurde, dass Urlaubsanspruch verfallen kann?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Der Hinweis auf ausstehenden Urlaub und drohenden Verfall des Urlaubs ist jedenfalls dann entbehrlich, wenn der Mitarbeiter das Urlaubsjahr durchgehend arbeitsunfähig erkrankt ist. Denn dann ist der unterbliebene Hinweis nicht ursächlich für die ausgebliebene Inanspruchnahme des Urlaubs. Bei Aussteuerung ist dies regelmäßig der Fall.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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