Expertenforum - Urlaubsanspruch

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  • 01
    Urlaubsanspruch

    Hallo liebes Expertenteam,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch. Unsere langjährige Mitarbeiterin hat Anfang November gekündigt. Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, somit scheidet Sie bei uns zum 15. Dezember aus. Für das ganze Jahr stehen ihr 26 Tage Urlaub zu, da Sie den Monat Dezember untermonatig ausscheidet, stehen ihr dann 2 Tage weniger also nur noch 24 Tage zu? Im AV steht nur, dass der Urlaub pro Jahr 26 Tage beträgt.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ihre Mitarbeiterin erhält zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub (bei einer Fünftagewoche 20 Tage bzw. bei einer Sechstagewoche 24 Tage) einen zusätzlichen vertraglichen Urlaub. Dieser vertragliche Urlaub kann eigenständigen Regelungen unterworfen werden. Findet sich im Arbeitsvertrag aber keine deutliche Differenzierung zwischen dem gesetzlichen Mindesturlaub und dem vertraglichen Urlaub, gelten auch für den vertraglichen Urlaub die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes.


    Nach § 5 Abs. 1 BUrlG hat Ihre langjährige Mitarbeiterin (das Arbeitsverhältnis besteht also länger als sechs Monate) im Falle einer Beendigung zum 15. Dezember 2024 bereits den vollen Urlaubsanspruch erworben. Das heißt, eine Kürzung des Urlaubs erfolgt nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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