Expertenforum - Urlaubsanspruch

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  • 01
    Urlaubsanspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schüler zu Beginn des Jahres 16 Jahre Minijob 5 Std./Wo. an 3 Tagen die Wochen, Beschäftigungsaufnahme 20.08.2024. Urlaubsanspruch für 2024

    gesetzlich 23 Arbeitstage : 5 Tage/Wo. = 4,60 x 3 Tagewoche = 13,8 gerundet 14 Tage Jahresurlaub. Anteilig bei Eintritt 14Tage : 12 = 1,17 Tage gerundet 1 Tag x 4 (Oktober bis Dezember 2024) = 4 Tage Urlaubsanspruch für 2024.

    Können Sie dieser Ermittlung zustimmen? Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Im Ergebnis sind die vier Urlaubstage für 2024 korrekt. Das Ergebnis ergibt sich für mich allerdings auf einem etwas abweichenden Berechnungsweg:


    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei der 5-Tage-Woche beträgt 20 Tage. Im Jahr 2024 werden vier volle Beschäftigungsmonate zurückgelegt. Das heißt, der Urlaubsanspruch ist anteilig (4/12) zu berechnen und trägt bei einer 5-Tage-Woche 6,7 Tage. Da der Arbeitnehmer regelmäßig an drei Tagen in der Woche arbeitet, muss der Urlaubsanspruch auch insoweit noch anteilig berechnet werden (3/5), sodass sich im Ergebnis die vier Urlaubstage ergeben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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