Expertenforum - Urlaubsanspruch

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsanspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schüler zu Beginn des Jahres 16 Jahre Minijob 5 Std./Wo. an 3 Tagen die Wochen, Beschäftigungsaufnahme 20.08.2024. Urlaubsanspruch für 2024

    gesetzlich 23 Arbeitstage : 5 Tage/Wo. = 4,60 x 3 Tagewoche = 13,8 gerundet 14 Tage Jahresurlaub. Anteilig bei Eintritt 14Tage : 12 = 1,17 Tage gerundet 1 Tag x 4 (Oktober bis Dezember 2024) = 4 Tage Urlaubsanspruch für 2024.

    Können Sie dieser Ermittlung zustimmen? Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Im Ergebnis sind die vier Urlaubstage für 2024 korrekt. Das Ergebnis ergibt sich für mich allerdings auf einem etwas abweichenden Berechnungsweg:


    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch bei der 5-Tage-Woche beträgt 20 Tage. Im Jahr 2024 werden vier volle Beschäftigungsmonate zurückgelegt. Das heißt, der Urlaubsanspruch ist anteilig (4/12) zu berechnen und trägt bei einer 5-Tage-Woche 6,7 Tage. Da der Arbeitnehmer regelmäßig an drei Tagen in der Woche arbeitet, muss der Urlaubsanspruch auch insoweit noch anteilig berechnet werden (3/5), sodass sich im Ergebnis die vier Urlaubstage ergeben.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.