Guten Tag,
wir haben eine Mitarbeiterin, die nur als Teilzeitkraft mit 16h/Woche angestellt ist.
Die Arbeitszeit (also die 16h/Woche) verteilen sich laut AV auf 5 Tage / Woche.
Effektiv wird sie an 2 Tagen pro Woche flexibel eingesetzt. Es gibt keine fixen Arbeitstage - der Einsatz erfolgt in Absprache mit der Mitarbeiterin an 2 der 5 möglichen Arbeitstage pro Woche.
Nun kam die Frage auf welchen Urlaubsanspruch sie hat.
Eine Vollzeitkraft (also 40h/Woche) hat 20 Tage gesetzl. Anspruch zzgl. 6 Tage Zusatzurlaub
Gleichzeitig stellt sich die Frage wie viele Tage sie Urlaub schreiben muss um 1 Woche Abwesenheit abzufangen.
Das Urlaubsentgelt / Tag wird mutmaßlich wie gehabt per 13-Wochen-Schnitt ermittelt.