Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsabspruch bei Arbeitszeit von 16h / Woche

    Guten Tag,

    wir haben eine Mitarbeiterin, die nur als Teilzeitkraft mit 16h/Woche angestellt ist.

    Die Arbeitszeit (also die 16h/Woche) verteilen sich laut AV auf 5 Tage / Woche.

    Effektiv wird sie an 2 Tagen pro Woche flexibel eingesetzt. Es gibt keine fixen Arbeitstage - der Einsatz erfolgt in Absprache mit der Mitarbeiterin an 2 der 5 möglichen Arbeitstage pro Woche.


    Nun kam die Frage auf welchen Urlaubsanspruch sie hat.

    Eine Vollzeitkraft (also 40h/Woche) hat 20 Tage gesetzl. Anspruch zzgl. 6 Tage Zusatzurlaub

    Gleichzeitig stellt sich die Frage wie viele Tage sie Urlaub schreiben muss um 1 Woche Abwesenheit abzufangen.

    Das Urlaubsentgelt / Tag wird mutmaßlich wie gehabt per 13-Wochen-Schnitt ermittelt.

     

  • 02
    RE: Urlaubsabspruch bei Arbeitszeit von 16h / Woche

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Für die Urlaubsberechnung ist von den Arbeitstagen mit einer Verpflichtung zur Arbeitsleistung auszugehen. Da die Arbeitszeit hier auf zwei Arbeitstage pro Woche verteilt ist, ist der Urlaubsanspruch entsprechend auf zwei Fünftel zu kürzen. Sollte es Wochen geben, in denen die Mitarbeiterin mehr oder weniger als diese zwei Arbeitstage pro Woche arbeitet, müsste der Urlaubsanspruch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Grundlage der tatsächlichen Arbeitstage ermittelt werden, und zwar nach der Formel:


    Urlaubstage bei einer Fünf-Tage-Woche multipliziert mit der Anzahl der Tage mit Arbeitsverpflichtung im Urlaubsjahr dividiert durch 260 Arbeitstage im Urlaubsjahr.


    Für die Berechnung des Urlaubsentgelts bestehen keine Besonderheiten. Hier ist auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen abzustellen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.