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  • 01
    Urlaubsabgeltung zum Ende der Beschäftigung im Krankengeldstatus

    Eine Mitarbeiterin bezieht seit 01.05.2025 Krankengeld. Sie kündigt zum 31.12.2025 aufgrund Rentenbeginns per 01.01.2026. Nun werden wir mit der Dezemberabrechnung unsererseits die noch nicht genommenen Urlaubstage abgelten und auszahlen (Einmalzahlung).

    Meine Mitarbeiterin hat nun die Frage gestellt, ob Sie dadurch eine Rückzahlung des Krankengeldes zu befürchten hat.

    Ich bitte hierzu um Rückmeldung, vielen Dank.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung zum Ende der Beschäftigung im Krankengeldstatus

    Guten Tag,
     
    bei der Auszahlung einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einen Einmalbezug. Einmalzahlungen werden für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausbezahlt werden. Auf die Fälligkeit der Zuwendung kommt es dabei nicht an.
     
    Wird eine Einmalzahlung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, ist sie dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z. B. Krankengeld) vor. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung haben Einmalzahlungen nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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