Eine Mitarbeiterin bezieht seit 01.05.2025 Krankengeld. Sie kündigt zum 31.12.2025 aufgrund Rentenbeginns per 01.01.2026. Nun werden wir mit der Dezemberabrechnung unsererseits die noch nicht genommenen Urlaubstage abgelten und auszahlen (Einmalzahlung).
Meine Mitarbeiterin hat nun die Frage gestellt, ob Sie dadurch eine Rückzahlung des Krankengeldes zu befürchten hat.
Ich bitte hierzu um Rückmeldung, vielen Dank.