Expertenforum - Urlaubsabgeltung nach Elternzeit

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  • 01
    Urlaubsabgeltung nach Elternzeit

    Wir haben aktuell eine Arbeitnehmerin, die sich bis 12.01.2024 in Mutterschutz befand und ab 13.01.2024 in Elternzeit war.


    Das Arbeitsverhältnis soll zum 31.03.2025 während der Elternzeit beendet werden.


    Kann der noch abzugeltende Urlaub im März 2025 sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, da im Jahr 2025 noch keine SV-Tage angefallen sind oder muss hier etwas beachtet werden?


    Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe!

     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung nach Elternzeit

    Hallo Lohnabrechner 123,

    bei einer Urlaubsabgeltung handelt es sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

    Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, das nach Beendigung oder bei Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Inanspruchnahme von Elternzeit gezahlt wird, ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist.
     
    Einmalige Zuwendungen, die in der Zeit vom 01.01. bis 31.03. gezahlt werden, sind dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des vorangegangenen Kalenderjahres zuzurechnen, wenn sie vom gleichen Arbeitgeber dieses Entgeltabrechnungszeitraums gezahlt werden und die anteilige(n) Beitragsbemessungsgrenze(n) (hier: 2025) überschritten ist (Märzklausel).
     
    Wenn wir davon ausgehen, dass - unter Berücksichtigung der Märzklausel - im maßgeblichen Kalenderjahr 2024 keine SV-Tage vorlagen, ist die Einmalzahlung beitragsfrei zu beurteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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