Wir haben aktuell eine Arbeitnehmerin, die sich bis 12.01.2024 in Mutterschutz befand und ab 13.01.2024 in Elternzeit war.
Das Arbeitsverhältnis soll zum 31.03.2025 während der Elternzeit beendet werden.
Kann der noch abzugeltende Urlaub im März 2025 sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, da im Jahr 2025 noch keine SV-Tage angefallen sind oder muss hier etwas beachtet werden?
Bereits jetzt vielen Dank für Ihre Hilfe!