Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin in einem geringfügig beschäftigten Verhältnis ist seit dem 12.06.24 krankgeschrieben und somit ab dem 24.07.24 aus der Entgeltfortzahlung gefallen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie noch bis Ende September ausfallen. Sie bekommt aufgrund ihres Minijobs natürlich kein Krankengeld.
Sie kam nun auf uns zu, ob wir nicht einen Teil ihrer Urlaubstage einmalig abgelten könnten, damit sie keine Entgeltlücke hat.
Unseres Erachtens ist eine Urlaubsabgeltung allerdings erst bei Austritt aus unserem Unternehmen möglich.
Wenn man ihr jedoch entgegenkommt und ein paar Urlaubstage einmalig ausbezahlt, hat dies Auswirkungen auf die Unterbrechungsmeldung, die mit der August-Abrechnung erstellt wird (wegen ausfallendem Verdienst länger als einen Monat)?
Vielen Dank im Voraus!