Guten Tag,
bei einem verstorbenen AN wird jetzt mit Austritt alles abgerechnet, was ihm zu diesem Zeitpunkt noch zustand. Da er wohl fast nie Urlaub genommen hat und dieser im betreffenden Betrieb auch nicht verfällt, kommt da einiges an Lohn zusammen.
Ist es richtig, dass ich das sozialversicherungsmäßig nur diesem Jahr zuordne (bis zu den entsprechenden Beitragsbemessungsgrenzen), auch wenn der auszuzahlende Urlaub aus mehreren Vorjahren kommt ? Die Märzklausel wäre ja im Mai nicht mehr anzuwenden.