Guten Tag,
folgende Konstellation:
AN im Krankengeldbezug vom 15.05.2023 bis 21.07.2024
ab 22.07.2024 ausgesteuert (Ende Krankengeldbezug / Beginn Bezug Arbeitslosengeld
Jetzt wurde mit Datum 14.02.2025 rückwirkend ab 01.10.2023 volle Erwerbsminderungsrente bewilligt (geht bis Beginn Regelaltersgrenze)
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Bewilligung des Arbeitslosengelds ab 01.03.2025 aufgehoben.
Es soll jetzt eine Urlaubsabgeltung für 2022 und 2023 abgerechnet werden
Wann muss diese abgerechnet werden? Im März 2025?
Wie sieht es sv-rechtlich aus?
Bei weiterhin voller Unterbrechung (welche Fehlzeit wäre dann jetzt korrekt?) im März würde keine Steuer und keine SV anfallen laut meinem Programm. Ist so korrekt?
Müssen irgendwelche Meldekorrekturen gemacht werden, wegen der rückwirkenden Rentenbewilligung?
Ende das Arbeitsverhältnis eventuell automatisch rückwirkend bei Beginn der Rente ab 01.10.2023? Oder jetzt bei Bescheiderteilung? Oder bleibt es weiterhin ruhend, wenn es nicht gekündigt wird?