Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der seit Mai 2023 im Krankengeldbezug war und im Oktober ausgesteuert wurde. Voraussichtlich wird es einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2024 geben.
Wir würden also dann die entsprechenden Ab- u. Unterbrechungsmeldungen machen und die Urlaubstage, sowie das Urlaubsgeld aus 2023 und 2024 abgelten. Kann die Urlaubsabgeltung für den gesamten Zeitraum im letzten Abrechnungsmonat ausgezahlt werden (auch wenn in diesem Jahr keine SV-Tage angefallen sind)???
Für Ihre Antwort wären wir Ihnen dankbar.
Resuandi