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  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Hallo :-)

    Ich habe eine Beschäftigte, welche sich seit dem 06.01.2025 im Krankengeld befindet. In der Zeit vom 06.01.2025 - 24.08.2025 erhielt sie von mir einen Krankengeldzuschuss. Zum 01.11.2025 geht sie in Rente. Somit melde ich sie zum 31.10.2025 ab. Ich zahle ihr in 10.2025 eine Urlaubsabgeltung. Mein Lohnprogramm spuckt hier ein komisches SV-Brutto aus. Ist es richtig, dass nicht auf die volle Urlaubsabgeltung SV-Beiträge gezahlt werden? Sie erhält ca. 4.300 €. Also auch nicht über der BBG... Angezeigt wird ein SV-Brutto in der KV und PV von ca. 450 € und in der RV und AV von ca. 875 €. Womit könnte das zusammenhängen?


    Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Vielen Dank im Voraus dafür.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Guten Tag,
     
    wird eine Einmalzahlung (z.B. Urlaubsgeld) während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses gezahlt, wird sie dem Monat der Auszahlung zugeordnet. Ein laufendes Beschäftigungsverhältnis in diesem Sinn liegt auch während einer beitragsfreien Zeit wegen des Bezugs einer Sozialleistung (z.B. Krankengeld) vor.
    Einmalzahlungen sind zu berücksichtigen, soweit das bisher gezahlte beitragspflichtige Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht. Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze wird für die Beschäftigungszeiten gebildet, die im laufenden Jahr bei dem Arbeitgeber zurückgelegt wurden, der die Einmalzahlung gewährt.
    In Ihrem Fall liegen nur sechs SV-Tage (01.01.-06.01.2025) vor, so dass die anteiligen, monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend reduziert sind:
    KV/PV: 1.102,50 Euro
    RV/AV: 1.610,00 Euro.
     
    Unter Berücksichtigung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes für die Zeit vom 01.01. bis 06.01.2025 entspricht die Differenz zu der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze für 6 Tage dem beitragspflichtigen Teil der aktuell ausgezahlten Einmalzahlung.
     
    Insoweit kann die Beitragsberechnung Ihres Lohnabrechnungsprogrammes den geltenden Regelungen entsprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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