Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns ist seit dem 10.09.2024 ausgesteuert und das AV wurde zum 31.03.2025 beendet. Sie soll im April noch eine Urlaubabgeltung ausbezahlt bekommen. Ich habe Sie bei der Steuer sowie bei der SV zum 31.03.2025 abgemeldet. Muss ich die Urlaubsabgeltung dem Monat März oder April zuordnen? Ich hätte gesagt März. Derzeit ist Sie mit Steuerklasse 5 geschlüsselt. Muss ich Sie bei der Auszahlung im April rückwirkend für den März sofern mir keine andere Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen mit Steuerklasse 6 abrechnen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.