Expertenforum - Urlaubsabgeltung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns ist seit dem 10.09.2024 ausgesteuert und das AV wurde zum 31.03.2025 beendet. Sie soll im April noch eine Urlaubabgeltung ausbezahlt bekommen. Ich habe Sie bei der Steuer sowie bei der SV zum 31.03.2025 abgemeldet. Muss ich die Urlaubsabgeltung dem Monat März oder April zuordnen? Ich hätte gesagt März. Derzeit ist Sie mit Steuerklasse 5 geschlüsselt. Muss ich Sie bei der Auszahlung im April rückwirkend für den März sofern mir keine andere Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen mit Steuerklasse 6 abrechnen?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    lohnsteuerlich ist die Zahlung nach Zufluss-Prinzip dem April 2025 zuzuordnen. (Dies gilt unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beendigung des Vertrages per 31.03.2025.)


    Für die Auszahlung im April sind die dann gültigen ELStAM abzurufen und zugrunde zu legen. (Bei Fehlen anderer Arbeitsverhältnisse wird also vorsätzlich Lohnsteuerklasse 5 anwendbar sein.)


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.