Expertenforum - Urlaub und Krankheit

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Urlaub und Krankheit

    Guten Tag,

    ich habe einen Beschäftigten der attestiert krank gewesen ist bis 10.01.2025. Am 13.01.2025 wollte er Urlaub nehmen. Daran schließt sich eine erneute attestierte Erkrankung vom 14.01.2025 (alle Krankenzeiträume sind bereits außerhalb der Lohnfortzahlung).

    Gem. der Vorerkrankungsanfrage ist die Krankheit vom 14.01.2025 auf die Krankheit vom 10.01.2025 anzurechnen.

    Meine Frage daher, ist es möglich dem Beschäftigten am 13.01.2025 Urlaub zu gewähren oder schließt dies § 9 BUrlG aus? Wie verhält es sich mit dem Krankengeld?

  • 02
    RE: Urlaub und Krankheit

    Hallo BeaBa,

    Ihre Frage zur Urlaubsgewährung zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten und ob dies ggf. durch die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes ausgeschlossen wird betrifft vordergründig das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.

    Grundsätzlich gilt in der Sozialversicherung folgendes :

    Eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit durch Urlaub ist normalerweise nicht vorgesehen. Wird jedoch während des Krankengeldbezuges ein vom Arbeitgeber bezahlter Urlaub gewährt und in Anspruch genommen, ruht infolgedessen das Krankengeld.
     
    Liegt für den Tag des Urlaubswunschs kein Arbeitsunfähigkeitsnachweis vor, wäre eine solche Vorgehensweise sozialversicherungsrechtlich unbedenklich, da für diesen Zeitpunkt kein Krankengeldanspruch besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Urlaub und Krankheit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Während einer Erkrankung kann nach § 9 BUrlG wirksam kein Urlaub gewährt werden. Sofern der Mitarbeiter für den 13. Januar 2025 keine Erkrankung nachweisen kann, gilt er als arbeitsfähig. Das heißt, ihm kann für diesen Tag auch Urlaub gewährt werden. Die Vergütung für diesen Tag richtet sich nach § 11 BUrlG. Die Auskunft der Krankenkasse zur Vorerkrankungsanfrage besagt nur, dass jedenfalls ab dem 14. Januar 2025 keine Entgeltfortzahlung geschuldet ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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