Guten Tag,
ich habe einen Beschäftigten der attestiert krank gewesen ist bis 10.01.2025. Am 13.01.2025 wollte er Urlaub nehmen. Daran schließt sich eine erneute attestierte Erkrankung vom 14.01.2025 (alle Krankenzeiträume sind bereits außerhalb der Lohnfortzahlung).
Gem. der Vorerkrankungsanfrage ist die Krankheit vom 14.01.2025 auf die Krankheit vom 10.01.2025 anzurechnen.
Meine Frage daher, ist es möglich dem Beschäftigten am 13.01.2025 Urlaub zu gewähren oder schließt dies § 9 BUrlG aus? Wie verhält es sich mit dem Krankengeld?