Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 19.09.2024 ausgesteuert und hat nun zum 31.12.2024 gekündigt. Sie hat noch einen Anspruch von 66 Urlaubstagen und nun angefragt, ob es möglich ist diese ab dem 17.10 bis zum 31.12.24 zu nehmen, damit sie noch Geld bekommt. Außerdem hat sie seit Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld beantragt.
Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt möglich ist, dass sie trotz Aussteuerung und Beantragung des Arbeitslosengeldes einfach so ihren Urlaub nehmen kann? Falls sie keinen Urlaub nehmen kann bekommt sie doch ihren Resturlaub von 66 Tagen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.24 ganz normal als Urlaubsabgeltung ausgezahlt oder?
Danke für eine Rückmeldung!
Viele Grüße
Johanna Tils