Expertenforum - Urlaub trotz Aussteuerung

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  • 01
    Urlaub trotz Aussteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiterin von uns ist seit dem 19.09.2024 ausgesteuert und hat nun zum 31.12.2024 gekündigt. Sie hat noch einen Anspruch von 66 Urlaubstagen und nun angefragt, ob es möglich ist diese ab dem 17.10 bis zum 31.12.24 zu nehmen, damit sie noch Geld bekommt. Außerdem hat sie seit Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld beantragt.

    Meine Frage ist jetzt, ob es überhaupt möglich ist, dass sie trotz Aussteuerung und Beantragung des Arbeitslosengeldes einfach so ihren Urlaub nehmen kann? Falls sie keinen Urlaub nehmen kann bekommt sie doch ihren Resturlaub von 66 Tagen mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.24 ganz normal als Urlaubsabgeltung ausgezahlt oder?

    Danke für eine Rückmeldung!


    Viele Grüße

    Johanna Tils

  • 02
    RE: Urlaub trotz Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist Voraussetzung für die Gewährung des Urlaubs, dass die Mitarbeiterin nicht mehr krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist. Sollte dies der Fall sein, kann ihr arbeitsrechtlich wirksam für diese Zeit auch Urlaub gewährt werden. Besteht die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit dagegen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort, sind die Urlaubstage abzugelten.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Urlaub trotz Aussteuerung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    danke für Ihre Antwort.

    Ist es denn möglich, dass unsere Mitarbeiterin von einem auf den anderen Tag wieder aus der Aussteuerung zurück kommen kann? Ist es nicht notwendig, dass Sie erstmal in die Wiedereingliederung gehen muss?

    Danke!


    Mit freundlichen Grüßen


    Johanna Tils

  • 04
    RE: Urlaub trotz Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Die Durchführung einer Wiedereingliederung ist auch bei längerer Krankheit nicht zwingend. Der Arbeitgeber ist auch berechtigt, eine solche Wiedereingliederung abzulehnen. Vor diesem Hintergrund kann die Mitarbeiterin auch nach längerer Erkrankung "von einem Tag auf den anderen" wieder zurückkehren.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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