Sehr geehrte Damen und Herren,
SFN-Zuschläge für Urlaubszeit. Urlaub im 25.11. bis 06.12.2024 ;
Lohnrechnung für November 2024
Summe der Zuschläge freien und pflichtigen SFN für August, September und Oktober 2024 geteilt durch die Zuschlagstunden der 3 Monate ergibt die Bemessungsgrundlage für den Zuschlag für November 2024.
Lohnrechnung Dezember 2024
Summe der Zuschläge freien und pflichtigen SFN für September, Oktober und November 2024 geteilt durch die Zuschlagstunden der 3 Monate ergibt die Bemessungsgrundlage für den Zuschlag für Dezember 2024. Ist es richtig, dass die Zuschläge pflichtig wegen Urlaub aus November 2024 mit in der Summenbildung der letzten 3 Monate zu berücksichtigen sind?
Oder können diese wegen Urlaubszuschlag auf Urlaubszuschlag rausgelassen werden?
Vielen Dank Kluge