Expertenforum - Urlaub

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns war bis zu Beginn der Elternzeit in Vollzeit bei uns angestellt. Sie hat noch einige Tage Urlaub der während der Elternzeit und des Mutterschutzes entstanden ist. Die EZ endet demnächst und sie möchte in TZ bei uns arbeiten. Muss sie den ,,alten Urlaub'' zwingend in Vollzeit nehmen oder kann sie diesen auch in Teilzeit nehmen?

    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Urlaubsanspruch besteht in Arbeitstagen. Die Anzahl der Resturlaubstage aus dem Zeitraum vor Beginn der Elternzeit ändert sich durch den Wechsel in die Teilzeittätigkeit nicht.


    Das heißt, wenn die Mitarbeiterin nunmehr nur noch verkürzt arbeitet, beispielsweise 6 Stunden statt 8 Stunden wie vor Beginn der Elternzeit, gewährt ihr ein Urlaubstag auch nur bezahlte Freistellung für diese 6 Stunden. Auf der anderen Seite aber wird der Urlaubsanspruch nicht gekürzt, wenn die Mitarbeiterin statt beispielsweise fünf Arbeitstagen pro Woche nun nur noch an drei Tagen pro Woche arbeitet.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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