Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin von uns war bis zu Beginn der Elternzeit in Vollzeit bei uns angestellt. Sie hat noch einige Tage Urlaub der während der Elternzeit und des Mutterschutzes entstanden ist. Die EZ endet demnächst und sie möchte in TZ bei uns arbeiten. Muss sie den ,,alten Urlaub'' zwingend in Vollzeit nehmen oder kann sie diesen auch in Teilzeit nehmen?
Vielen Dank für die Rückmeldung.