Expertenforum - Uraubsverzicht

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Uraubsverzicht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Minijobber Altersvollrentner arbeitet 2 Tage für 2 Std. Woche. Ist es möglich, dass der Minijobber selbst auf den Urlaub verzichtet. Nach dessen Aussage will er keinen Urlaub in Anspruch nehmen, da er diesen nicht braucht und nur die Arbeit liegen bleibt.

    Wenn der AN dies so schriftlich formuliert, ist damit der Anspruch erledigt?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Uraubsverzicht

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ein im Voraus erklärter Verzicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub ist rechtlich nicht zulässig. Dies scheitert an § 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG.


    Wenn der Mitarbeiter allerdings den Urlaub nicht in Anspruch nimmt, obwohl er vom Arbeitgeber auf den drohenden Verfall hingewiesen wurde, verfällt der Urlaubsanspruch mit Ablauf des 31. März des Folgejahres und muss dann weder gewährt noch abgegolten werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.