Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einem Mitarbeiter wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen und dieser unwiderruflich freigestellt mit Anrechnung des Urlaubs und Überstunden.
Nun ist dieser Erkrankt und eine Krankmeldung wird vermutlich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen.
Muss sich der MA krank melden? Wie wird die Krankmeldung behandelt? Was hat Vorrang, die Krankmeldung oder die Freistellung?
Vielen Dank