Hallo Zusammen,
ist die 0,03%-Versteuerung an den näher gelegenen Wohnort (Zweitwohnsitz) für volle Monate unwiderruflicher bez. Freistellung gemäß BMF-Schreiben vom 03.03.2022, Textziff. 12 weiter in der Gehaltsabrechnung zu belassen, oder kann diese aus der Abrechnung komplett genommen werden, da keine Anfahrten mehr zur Tätigkeitsstätte in vollen Monaten erfolgt? Wenn ich Ziffer 12 richtig interpretiere, muss sie drin belassen bleiben. Falls nein, bitte um Rechtsquelle.
Der Mietvertrag der Zweitwohnung läuft noch bis Ende des Arbeitsverhältnis, de facto hält sich der MA aber hauptsächlich am weiter entfernten Hauptwohnsitz mit dem Dienstwagen auf.
Bitte um Beurteilung bzgl. der 0,03%-km-Versteuerung.
Die 1%-Versteuerung für Privatfahrten verbleibt weiterhin unverändert bis Ende Arbeitsverhältnis im System.
Danke vorab,
VG