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  • 01
    unwiderrufl. Freistellung + Dienstwagen 0,03%-Versteuerung + Zweitwohnsitz

    Hallo Zusammen,

    ist die 0,03%-Versteuerung an den näher gelegenen Wohnort (Zweitwohnsitz) für volle Monate unwiderruflicher bez. Freistellung gemäß BMF-Schreiben vom 03.03.2022, Textziff. 12 weiter in der Gehaltsabrechnung zu belassen, oder kann diese aus der Abrechnung komplett genommen werden, da keine Anfahrten mehr zur Tätigkeitsstätte in vollen Monaten erfolgt? Wenn ich Ziffer 12 richtig interpretiere, muss sie drin belassen bleiben. Falls nein, bitte um Rechtsquelle.

    Der Mietvertrag der Zweitwohnung läuft noch bis Ende des Arbeitsverhältnis, de facto hält sich der MA aber hauptsächlich am weiter entfernten Hauptwohnsitz mit dem Dienstwagen auf.

    Bitte um Beurteilung bzgl. der 0,03%-km-Versteuerung.

    Die 1%-Versteuerung für Privatfahrten verbleibt weiterhin unverändert bis Ende Arbeitsverhältnis im System.

    Danke vorab,

    VG

  • 02
    RE: unwiderrufl. Freistellung + Dienstwagen 0,03%-Versteuerung + Zweitwohnsitz

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Pauschalversteuerung betreffend Pkw-Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist (nach der von Ihnen zitierten Verwaltungsanweisung) auch für volle Monate beizubehalten, in denen die Tätigkeitsstätte tatsächlich nicht aufgesucht wird.


    Wahlweise ist lediglich möglich (dann jedoch für den gesamten Veranlagungszeitraum) den Nutzungsvorteil im Wege der Einzelbewertung zu erfassen.


    Als Entfernung ist im geschilderten Beispiel weiterhin die Distanz zwischen Zweitwohnung und erster Tätigkeitsstätte zugrunde zu legen (vgl. BMF-Schreiben vom 03.03.2022, Textziff. 10 Satz 1).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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