Guten Tag,
folgender Fall:
Mitarbeiter hat monatliches Brutto-Gehalt i.H.v. 6.900 € und ist freiwillig kranken- und pflegeversichert.
Seit April 2025 hat er aufgrund neuer Teilzeit-Vereinbarung ein neues Brutto-Gehalt i.H. v. 6.000 € monatlich.
Wäre der Mitarbeiter somit umzuschlüsseln in die Pflichtversicherung? (nach aktuellen Vorgaben für das Jahr 2025)
Hochgerechnet, hat er nach aktuellem Stand ein Jahres-Bruttogehalt von 74.700 € (20.700 + 54.000) und würde somit den Höchstwert von 73.800 € überschreiten.
Wird der voraussichtliche Jahreswert in Summe oder das neue monatliche Brutto-Entgelt für die Bewertung herangezogen in dem Fall?
Vielen Dank.