Expertenforum - Unterschreitung Jahresentgeltgrenze

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterschreitung Jahresentgeltgrenze

    Ich habe eine Mitarbeiterin die im Jahr 2024 knapp unter 69.300 Euro lag. Sie war bisher privat in der gesetzlichen versichert.

    Die Prognose ergibt, dass sie im Jahr 2025 aufgrund von Stundenänderungen definitiv unter 73.800 Euro bleiben wird.

    Wir die Mitarbeiterin rückwirkend zum 01.01.2024 gesetzlich versichert oder erst ab 01.01.2025?

  • 02
    RE: Unterschreitung Jahresentgeltgrenze

    Sehr geehrte Frau Stepins,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Wird im Laufe eines Kalenderjahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten, tritt mit dem Zeitpunkt des Unterschreitens sofort Krankenversicherungspflicht ein. Hier besteht ein Unterschied zu der Fallkonstellation, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze mit den regelmäßigen Arbeitsentgelt überschritten wird (in diesem Fall endet die Krankenversicherungspflicht frühestens zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Überschreitung erfolgt und dies auch nur, wenn die JAE-Grenze des Folgejahres ebenfalls überschritten wird).
     
    Erweist sich eine – richtige – Prognose im Nachhinein infolge nicht vorhersehbarer Umstände als unzutreffend, so bleibt sie für die Vergangenheit gleichwohl maßgebend. Der mit der ursprünglichen Prognose nicht mehr übereinstimmende Sachverhalt kann jedoch Anlass für eine neue Feststellung unter wiederum vorausschauender Betrachtung der Einkommensverhältnisse sein. Die gegebenenfalls vorzunehmende neue Prognose erfolgt zu dem Zeitpunkt, von dem an erkennbar wird, dass sich die Einkommensverhältnisse relevant ändern.
     
    In ihrem Fall wird die Mitarbeiterin zum Zeitpunkt der Feststellung, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) nicht mehr überschritten wird, versicherungspflichtig. Wir unterstellen, dass sie als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert ist und bei der Überprüfung zum Jahreswechsel 2024/2025 festgestellt wurde, dass die JAE-Grenze nicht mehr überschritten wird. Somit ist zum 01.01.2025 eine Ummeldung vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.